12.07.2010 | Versicherungs-Check
Diese Versicherungen braucht ein Verein
von Tino Braunschweig, Bernhard Assekuranzmakler GmbH, Sauerlach
Gemeinnützige Organisationen verfügen oft über geringe finanzielle Reserven. Im Schadensfall kommen sie dann schnell an ihre Grenzen und können für zerstörtes Vermögen schwer Ersatz beschaffen. Das liegt auch daran, dass Risiken nicht oder zu gering versichert waren. Machen Sie deshalb den Versicherungs-Check und erfahren Sie nachfolgend, welche Versicherungen Vereine wirklich benötigen.
Die Haftpflichtversicherung
Die zivilrechtliche Haftung zur Schadenersatzpflicht ist in § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und begleitet jede natürliche und juristische Person in Deutschland im Alltag, und damit auch Vereine.
Wortlaut § 823 BGB
Wer vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig (versehentlich) das Leben, den Körper (äußerliche Wunde, Knochenbrüche), die Gesundheit (Organe, Wohlbefinden, Krankheit), die Freiheit (v. a. Fortbewegung), das Eigentum (alle vermögenswerten Rechte) oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. |
Für gemeinnützige Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit ist zusätzlich § 832 BGB zu beachten, der die Haftung von Aufsichtspersonen regelt:
Wortlaut § 823 BGB (Haftung von Aufsichtspersonen)
Wer kraft Gesetzes (z. B. Eltern, Lehrer, Pfleger) oder Vertrages (z. B. Jugendleiter, Betreuer einer Vereinsfreizeit) zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich (nicht bei Notwehr, Notstand oder Einwilligung) zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtspflicht entstanden sein würde. |
Wichtig: Für Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen bietet eine Privat-, Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Denn jede gemeinnützige Organisation kann in die Situation geraten, Schadenersatz für Schadensfälle leisten zu müssen. Da die Ansprüche nach oben nicht begrenzt sind, kann leicht die Existenz des Vereins bedroht sein.
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