01.01.2007 | Versicherungsschutz im Verein
So funktioniert die Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft im Verein
Der Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften (BG) betrifft in Vereinen nicht nur hauptamtliche Mitarbeiter. In bestimmten Fällen sind auch ehrenamtliche Helfer versichert. Seit 2005 können sich ehrenamtliche Funktionsträger außerdem freiwillig über die BG versichern.
Weil der gesetzliche Versicherungsschutz weit über die Leistungen privater Unfallversicherungen hinausgeht und in der Regel sehr viel kostengünstiger ist, sollten Sie wissen, wer in Ihrem Verein über die BG versichert ist bzw. wer sich freiwillig versichern kann. Unser Beitrag bringt Sie auf den Stand der Dinge.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Für Vereine sind in der Regel zwei BG zuständig:
- Die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de)
- Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de)
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