01.01.2008 | Verwaltungskosten nicht unterschätzen
Zu hohe Verwaltungskosten könnendie Gemeinnützigkeit gefährden
Zu hohe Verwaltungskosten sind nicht nur für das Image einer gemeinnützigen Organisation schädlich, sondern sie können dem Verein sogar die Gemeinnützigkeit kosten. Vereinsfunktionäre sollten deshalb die steuerrechtlichen Obergrenzen kennen, ab denen es gefährlich wird.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Gemeinnützigkeitsschädlichkeit überhöhter Verwaltungsaufwendungen liefert die Abgabenordnung (AO) in § 55 Nummer 1 und 3. Sie schreibt vor, dass der Verein Mittel des Vereins nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden darf. Zweckfremde und überhöhte Vergütungen sind verboten.
Gelder, die in Verwaltungsaufwendungen gehen, sind für die eigentlichen Satzungszwecke natürlich verloren. Zudem verbergen sich hinter hohen Verwaltungskosten oft überhöhte Vergütungen oder gar verdeckte Gewinnausschüttungen an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Agenturen oder andere Dienstleister.
Was sind Verwaltungskosten?
Im Sinn einer satzungsgemäßen Mittelverwendung sind Verwaltungskosten alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken zugute kommen, sondern durch den allgemeinen Funktionserhalt der Organisation entstehen. Darunter können also viele Kostenarten fallen. Das gilt für Mieten und Personalkosten genauso wie für Büro- und Kommunikationskosten, Reisekosten oder Werbeausgaben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig