01.06.2007 | Wichtiges für Sportvereine
Ausfüllhilfen zum Formular Gem1A
Jeder Verein muss das sogenannte Gem1-Formular ausfüllen. Anhand dieser Erklärung prüft das Finanzamt, ob Ihr Verein die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbegünstigung in den letzten drei Jahren erfüllt hat. Was Sie beim Ausfüllen des Gem1-Formulars beachten müssen, haben wir Ihnen in den Ausgaben April und Mai erklärt.
Für gemeinnützige Sportvereine ist es damit noch nicht getan. Sie müssen zusätzlich jedes Jahr die Anlage Sportvereine (Gem 1A) ausfüllen. Unter Sportvereinen sind alle gemeinnützigen Körperschaften zu verstehen, bei denen die Förderung des Sports Satzungszweck ist. Die Ausfüllpflicht trifft also zum Beispiel auch Sportverbände.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was Sie beim Ausfüllen des Gem1A-Formulars beachten müssen. Ein Muster-Gem1A-Formular finden Sie übrigens in unserem Online-Service unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.
Zeile 1: Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen
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