· Fachbeitrag · Zuwendungsbestätigungen
BMF korrigiert Mustertext für Geldzuwendungen
| Das BMF hat den amtlichen Mustertext für Geldzuwendungen bezogen auf abzugsfähige Mitgliedsbeiträge schon wieder geändert und damit Fehler aus dem Anwendungsschreiben vom 4. Mai 2011 ( VB 6/2011, Seite 4 ) korrigiert. |
Unter der Überschrift „Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:“ lautet der Text künftig: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist“ (Schreiben vom 17.6.2011, Az: IV C 4 - S 2223/07/0018 :004; Abruf-Nr. 112512). Der Mustertext vom Mai 2011 hatte wie folgt gelautet: „Es wird bestätigt, dass es sich um einen der Art nach abziehbaren Mitgliedsbeitrag i.S.v. § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handelt“ - und auch bei unseren Lesern für Irritationen gesorgt.
PRAXISHINWEIS | Laut BMF sind Spendenbescheinigungen, die nach dem alten Mustertext ausgestellt worden sind, aber weiterhin gültig. |