24.01.2008 | Zweifelsfragen zur Mitgliederversammlung
Antrag auf Abwahl des Vorstands ohne Berück-sichtigung in offizieller Tagesordnung möglich?
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Kann man auf einer Mitgliederversammlung einen Antrag auf Abwahl eines Vorstandsmitglieds stellen, wenn die Einladung bereits an die Mitglieder verschickt ist? Laut unserer Satzung können Anträge zur Tagesordnung noch eine Woche vor der Versammlung gestellt werden.“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.
BGB-Vorschrift und Satzungsregelung
Nach § 32 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können in der Mitgliederversammlung nur gültige Beschlüsse gefasst werden, wenn der Gegenstand des Beschlusses „bei der Berufung bezeichnet wird“. Voraussetzung für einen gültigen Beschluss ist, dass die Tagesordnung
- den Mitgliedern mitgeteilt worden ist,
- bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wurde.
Nach der gesetzlichen Regelung können über nachgereichte Tagesordnungspunkte also keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern. Aus der BGB-Regelung folgt, dass mit der Einladung zur Versammlung eine Sperre für die Aufnahme weiterer Beschlussgegenstände eintritt. Anträge zur Tagesordnung mit Beschlussfassung müssen also vor der Einberufung vorliegen.
Vereinssatzung kann vom BGB abweichen
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