Verein will auf Gemeinnützigkeit verzichten: Was ist zu veranlassen?
| Ein Leser hat folgende Frage: „Unser vor drei Jahren gegründeter Verein will auf die Gemeinnützigkeit verzichten, weil er statt der ursprünglich geplanten Zwecke im Bereich der beruflichen Bildung jetzt überwiegend die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder fördert (als Werbe- und Vernetzungsplattform). Wie kann ein solcher Verzicht geschehen und welche konkreten Folgen hätte das? |
Leserforum
Expliziter Verzicht ist unnötig
Ein Verzicht auf die Gemeinnützigkeit ist nicht unmittelbar erforderlich, weil die drohende Aberkennung für die entsprechenden Jahre die gleiche Wirkung hätte. Nach herrschender Rechtsauffassung kann ein Verein auf die Gemeinnützigkeit auch gar nicht verzichten - zumindest nicht durch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Ein solcher Verzicht ist auch nicht nötig, weil der Verein jederzeit durch Änderung der Satzung die Gemeinnützigkeit ablegen kann.
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