· Fachbeitrag · ABC Gemeinnütziger Zwecke
Umweltschutz: Unter diesenVoraussetzungen gilt er als Zweckbetrieb
| Umwelt- und Landschaftsschutz ist ein wichtiges Betätigungsfeld gemeinnütziger Organisationen. Damit die konkreten Leistungen und Initiativen auch wirklich begünstigt sind, gilt es die Voraussetzungen zu kennen und zu erfüllen, die das Gesetz und die Rechtsprechung an die Einordnung als Zweckbetrieb stellen. |
Umweltschutz und Gemeinnützigkeit
Nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes ein gemeinnütziger Zweck.
Was ist Umweltschutz?
„Umweltschutz ist dabei die auf Umweltforschung und Umweltrecht basierende Gesamtheit der Maßnahmen, die dazu dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tier und Mensch zu erhalten bzw. ein gestörtes ökologisches Gleichgewicht wieder auszugleichen”. Diese Definition hat der BFH Meyers Enzyklopädisches Lexikon entnommen (Urteil vom 29.8.1984, Az. I R 203/81). Zu den begünstigten Aktivitäten zählen insbesondere
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