Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Benefizveranstaltung

    Darf Verein für verstorbenes Mitglied Spenden sammeln?

    | Ein Leser fragt: Unser Verein will ein Hallenturnier veranstalten, dessen Einnahmen (vor allem Teilnahmegebühren) wir der Familie eines verstorbenen Mitglieds zukommen lassen wollen. Ist das möglich? |

     

    Antwort | Vorsicht, da haben Sie ein Problem. Einnahmen aus dem Sportturnier, sprich die Teilnahmegebühren, gehören in den Zweckbetrieb. Als Sportverein dürfen Sie aber Mittel nicht an Einzelpersonen weitergeben. Die Mittelweitergabe ist nur an andere gemeinnützige Einrichtungen erlaubt, unabhängig vom Satzungszweck, und an öffentlich rechtliche Einrichtungen. Es gäbe also nur einen Umweg, dem Betreffenden etwas zugutekommen zu lassen: Nämlich über einen Verein, der entsprechende Zwecke hat. Voraussetzung in dem Fall wäre zusätzlich, dass die Hinterbliebenen wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Dann könnten Sie über den Umweg eines anderen Vereins Mittel im Rahmen des Erlaubten weitergeben. Alles andere wäre eine unerlaubte Mittelverwendung und kann Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit kosten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Mehr zum Thema lesen Sie in der Sonderausgabe „Veranstaltungen im Verein: Steuerlich optimieren, Gemeinnützigkeitsrisiken minimieren“, vb.iwww.de → Abruf-Nr. 44940828
    Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 1 | ID 44943889