· Fachbeitrag · Einsatz bezahlter Sportler
Aus der Beratungspraxis: Zweckbetriebsgrenze und Verluste bei sportlichen Veranstaltungen
| Ein Leser hat folgende Frage: Unser Sportverein hat auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze des § 67a AO verzichtet. Im letzten Jahr lagen die Umsätze aus den Sportveranstaltungen bei 43.000 Euro, weil wir an Meisterschaftsturnieren teilgenommen und dabei auch bezahlte Sportler eingesetzt haben. Kommt dann automatisch § 67a AO wieder zum Tragen und es bleibt beim Zweckbetrieb? Oder entsteht trotzdem ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Leider haben wir bei den Turnieren mit bezahlten Sportlern Verluste erwirtschaftet, die nicht mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden können. |
Unsere Antwort: Sie werfen hier mehrere Fragen auf, die unter Bezugnahme auf die AO folgendermaßen beantwortet werden können.
Sportveranstaltung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Werden mit sportlichen Veranstaltungen Einnahmen erzielt, liegt grundsätzlich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine Gewinnerzielung oder Gewinnerzielungsabsicht ist dafür nicht erforderlich; es genügt die bloße Einnahmenerzielung. Zu den Einnahmen gehören typischerweise
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