21.12.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
BFH: IPSC-Schießen ist gemeinnützig
| Beim IPSC-Schießen, der nach der International Practical Shooting Confederation benannten Schießsportdisziplin, handelt es sich um ein sportliches Bewegungsschießen. Es ist deshalb gemeinnützig. Das hat der BFH entschieden. |
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