· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Die Mittelverwendungsrechnung im Verein (Teil 2): Anforderungen und Voraussetzungen
| Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bleibt bestehen. Der Bundesrat hat den ‒ überraschenden Abschaffungsplänen der Bundesregierung eine Absage erteilt. Wir setzen deswegen unsere Beitragsreihe fort, die in VB 07/2024 begonnen worden war. Lernen Sie in diesem Beitrag die Anforderungen und Voraussetzungen einer Mittelverwendungsrechnung kennen und profitieren Sie in der weiteren Berichterstattung von Lösungen, die eine vollständige Darstellung der Mittelverwendung in Abhängigkeit von der Vermögensstruktur der steuerbegünstigten Einrichtung erlauben. |
Inhalt und Leistungsumfang der Mittelverwendungsrechnung
Es gibt kein gesetzlich oder von der Finanzverwaltung vorgegebenes Verfahren, wie eine Mittelverwendungsrechnung aussehen muss oder kann. Im Kern dient sie dem Nachweis, dass es keine unzulässigen Rücklagen gibt; d. h. keine Mittel, die nicht als gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen bzw. Vermögenszuführung ausgewiesen sind, deren Zufluss mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Erfassung aller Vermögensbestandteile notwendig
Gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen entstehen durch einen bloßen Buchnachweis. In diesem Sinn sind sie Mittel, die als nicht zeitnah zu verwendend ausgewiesen sind. In welcher Form die Mittel tatsächlich vorliegen (bar, als Bankguthaben, Sachanlagen usw.), spielt insoweit keine Rolle. Dass tatsächlich kein Verstoß gegen die zeitnahe Mittelverwendung vorliegt, kann also nur nachgewiesen werden, wenn alle Vermögensbestandteile entsprechend erfasst sind.
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