· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Eigenwirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Organisationen: Wie viel ist erlaubt?
| Die Frage nach Zulässigkeit und erlaubtem Umfang eigenwirtschaftlicher Einnahmen nimmt bei gemeinnützigen Organisationen in Zeiten sinkender öffentlicher Zuschüsse einen immer wichtigeren Rang ein. Grundsätzlich dürfen sich zwar auch gemeinnützige Körperschaften wirtschaftlich betätigen, um Mittel zu erwirtschaften. Dem sind aber enge Grenzen gesetzt. Die Gemeinnützigkeit ist insbesondere in Gefahr, wenn eine überwiegend eigenwirtschaftliche Betätigung des Vereins vorliegt. |
Was sind eigenwirtschaftliche Zwecke?
Als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, ist dabei nicht erforderlich.
Aber nicht jede wirtschaftliche Betätigung, durch die ein Verein Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt, führt zur Besteuerung. Es ist vielmehr zu unterscheiden, ob die wirtschaftliche Betätigung zu einem Zweckbetrieb oder zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört.
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