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Entbürokratisierung im Vereinssteuerrecht: Bayern startet Bundesratsinitiative
| Das Bayerische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beschlossen. Gefordert werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht. |
Das sind unter anderem
- die Abschaffung der Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung,
- die Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 55.000 Euro und die Einführung einer durchschnittlichen Dreijahresbetrachtung dieser Freigrenze,
- eine pauschale Aufwandsentschädigung für Helfer bei Vereinsfesten,
- eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 1.000 Euro und des Übungsleiterfreibetrags auf 3.500 Euro,
- die Einführung eines Steuerabzugs für unentgeltlich tätige Funktionäre oder Helfer im Verein in Höhe von 420 Euro,
- eine Anhebung der Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug von derzeit 45.000 Euro auf 55.000.
Wichtig | Die Abschaffung des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung hat bereits Eingang in den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gefunden (Abruf-Nr. 240514). Mehr dazu lesen Sie auch auf den Seiten 3 bis 5 dieser Ausgabe
Quelle: ID 50108011