24.07.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit: Finanzamt darf nur die Satzung prüfen
| Wenn das Finanzamt prüft, ob ein Verein gemeinnützig sein kann, darf es das nur anhand der Satzung tun. Das Finanzamt darf die Gemeinnützigkeit nicht mit dem Argument verweigern, die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins verstoße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig