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  • 24.07.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützigkeit: Finanzamt darf nur die Satzung prüfen

    | Wenn das Finanzamt prüft, ob ein Verein gemeinnützig sein kann, darf es das nur anhand der Satzung tun. Das Finanzamt darf die Gemeinnützigkeit nicht mit dem Argument verweigern, die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins verstoße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |