Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.01.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützigkeit: Für Anerkennung gilt nur deutsches Recht

    | Bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit gilt allein deutsches Recht. Es gibt keine unionsrechtliche Verpflichtung, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen. Das gilt unabhängig davon, ob die Körperschaft im In- oder Ausland ansässig ist, entschied der BFH. |