· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts: So erfüllen Sie das Gebot der Selbstlosigkeit
| Ein Verein muss selbstlos handeln, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. So steht es in § 55 AO , der zentralen Vorschrift des Gemeinnützigkeitsrechts. Was aber heißt selbstlos? Und wie stellt der Verein sicher, dass er selbstlos agiert? VB liefert Ihnen die Antworten. |
Die Grundregeln zur Selbstlosigkeit auf einen Blick
Die aus dem Gebot der Selbstlosigkeit resultierenden Forderungen müssen bereits in der Satzung festgelegt sein. Sie sind unabdingbare Voraussetzung, dass Ihnen die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) gewährt wird. Selbstlosigkeit bedeutet Folgendes:
- Ihr Verein darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (vor allem gewerbliche Zwecke) verfolgen.
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