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  • 07.08.2015 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Keine Anerkennung als gemeinnützig nach ausländischem Recht

    | Für die Steuerbegünstigung gemeinnütziger Körperschaften gilt allein deutsches Recht. Eine Organisation, die nur im Ausland als gemeinnützig anerkannt ist, ist deswegen in Deutschland nicht automatisch begünstigt. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |