13.09.2016 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Keine Steuerbegünstigung für private Kunstsammlung
| Eine Kunststiftung kann nicht gemeinnützig sein, wenn der Stifter damit nur seine private Sammlung spendenabzugsfähig organisiert, ohne sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dieser Sicht bestätigt der BFH ein Urteil des FG Thüringen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig