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  • 13.09.2016 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Keine Steuerbegünstigung für private Kunstsammlung

    | Eine Kunststiftung kann nicht gemeinnützig sein, wenn der Stifter damit nur seine private Sammlung spendenabzugsfähig organisiert, ohne sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dieser Sicht bestätigt der BFH ein Urteil des FG Thüringen. |