· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Kostenübernahme ohne rechtliche Verpflichtung ist schädlich
| Übernimmt eine gemeinnützige Körperschaft die gesamten Aufwendungen für den Grundstückserwerb ihres nicht steuerbegünstigten Pächters, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung dazu besteht, verstößt sie gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit. Diese Meinung vertritt das Finanzgericht München. |
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein gemeinnütziger Verein von einem nicht gemeinnützigen Verein ein bebautes Grundstück gepachtet, um das Gebäude in eine Moschee umzubauen. Der gemeinnützige Verein hatte dabei die gesamten Kosten des Grundstückskaufs übernommen. Damit wurde nach Auffassung des Finanzgerichts das Vereinsvermögen für Zwecke verwendet, die nicht dem Satzungszweck entsprechen. der Verein hatte dem anderen Verein mehr an wirtschaftlichen Vorteilen zugewendet als es der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung entspricht. Folglich war ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen (Urteil vom 7.2.2011, Az: 7 K 1794/08; Abruf-Nr. 112234).