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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Mitarbeitergewinnung im gemeinnützigen Sektor: Mit der „Mitarbeiterwohnung“ zu mehr Erfolg

    | Fachkräfte- und Wohnungsmangel machen auch gemeinnützigen Organisationen zu schaffen. Vor allem in Ballungszentren, wo die Not an bezahlbarem Wohnraum noch größer ist als anderswo, kann die „begünstigte Wohnraumüberlassung an Mitarbeiter“ ein Game changer sein. VB macht Sie mit den lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben vertraut und beleuchtet zudem, inwieweit sich aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen zu Mittelbindung und Selbstlosigkeit Einschränkungen ergeben bei dem Modell ergeben. |

    Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben

    Gemeinnützigkeitsrechtlich spricht nichts dagegen, Mitarbeitern Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Hier gelten die allgemeinen Vorgaben, die der Bundesfinanzhof (BFH) für Vergütungen an Mitarbeiter entwickelt hat (BFH, Urteil vom 12.03.2020, Az. V R 5/17, Abruf-Nr. 217488):

     

    • Es gelten die zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) entwickelten Grundsätze. Maßstab ist also der Fremdvergleich zu anderen Unternehmen oder vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen im gleichen Unternehmen.