· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Mittelverwendung im Ausland: Das sollten gemeinnützige Organisationen wissen
| Die Mittelverwendung im Ausland wirft bei gemeinnützigen Einrichtungen regelmäßig Probleme auf. Einerseits ist der Mittelverwendungsnachweis hier meist schwieriger, andererseits ist gerade hier oft eine Mittelweitergabe nötig, weil deutsche Organisationen oft auf ausländische Partner angewiesen sind. Unser Beitrag stellt die Anforderungen dar, die Finanzverwaltung und Rechtsprechung stellen. |
Die gesetzliche Grundlage
Bis 2009 war es so, dass eine gemeinnützige Organisation steuerbegünstigte Zwecke grundsätzlich auch im Ausland verwirklicht werden kann. Voraussetzung war lediglich, dass die Förderung der entsprechenden Zwecke durch eine inländische Körperschaft erfolgt (BFH, Urteil vom 14.7.2004, Az: I R 94/02; Abruf-Nr. 042437).
Jahressteuergesetz 2009 brachte neue Regeln
Nach der Änderung des § 51 AO durch das Jahressteuergesetz 2009 hat sich die gesetzliche Grundlage aber geändert. Danach setzt die Steuervergünstigung voraus, „dass natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, gefördert werden oder die Tätigkeit der Körperschaft neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen kann“ (§ 51 Abs. 2 AO).
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