· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Mittelverwendungsrechnung im Verein: So kann sie aussehen
| Gemeinnützige Einrichtungen müssen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben bei der Mittelverwendung und Rücklagenbildung einhalten, sondern das dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können. Dazu ist neben einer Vermögensaufstellung insbesondere eine Mittelverwendungsrechnung erforderlich. Lernen Sie nachfolgend die Anforderungen an eine solche Mittelverwendungsrechnung kennen und profitieren Sie von einem Darstellungsschema, das auch für kleinere Einrichtungen geeignet ist. |
Rechtliche Grundlagen zur Mittelverwendung
Eine konkrete Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Mittelverwendungsrechnung gibt es nicht. Sie ergibt sich aus den allgemeinen Nachweispflichten im Rahmen der Gemeinnützigkeit. So muss eine gemeinnützige Körperschaft den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen für die Steuerbegünstigung entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben führen (§ 63 Abs. 3 AO). Dazu zählt auch der Nachweis, dass alle Mittel zeitnah verwendet wurden, bzw. Ausnahmen durch die Rücklagenregelungen des § 62 AO gedeckt sind.
Die Finanzverwaltung präzisiert diese Vorschrift, indem sie verlangt, eine „Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen zu führen“ (AEAO, Ziffer 1 zu § 63 AO). Eine einheitliche Verwaltungspraxis bezüglich der Mittelverwendungsnachweise gibt es nicht.
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