· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Paintball-Verein nicht gemeinnützig
| Paintball ist nicht gemeinnützig. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden und sich der Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen. |
Paintball darf nach Ansicht der Richter zwar durchaus als Sport betrachtet werden, wird aber in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise vom Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielverlaufs massiv überlagert. Dadurch unterscheidet es sich wesentlich von anderen Arten des Schießsports. Zwar kämen auch dort „echte Waffen“ (etwa Gewehr, Pistole oder Bogen) zum Einsatz. Es fehle bei diesen Sportarten aber am Schießen auf real existierende Menschen, um diese zu „eliminieren“, das integraler Bestandteil von Paintball sei (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.2.2014, Az. 1 K 2423/11; Abruf-Nr. 141657).