· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Tierschutz - Unter diesen Bedingungen ist eine Organisation gemeinnützig und steuerbegünstigt
| Tierschutz ist ein wichtiges Thema im gemeinnützigen Sektor. Neben großen Einrichtungen, die eng mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, gibt es eine Vielzahl lokaler oder auf bestimmte Tierarten beschränkter Organisationen. Für alle wichtig zu wissen ist, welche Bedingungen Rechtsprechung und Finanzverwaltung an die Steuerbegünstigungen stellen. |
Tierschutz als gemeinnütziger Zweck
Die Förderung des Tierschutzes ist ein eigener gemeinnütziger Katalogzweck (§ 52 Absatz 2 AO). Gegenstand des Tierschutzes ist es, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Etwa durch bloße Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, durch die Vermittlung von Tieren oder durch das Betreiben von Tierheimen und Tierauffangeinrichtungen. Ebenso dazu gehören die (tierärztliche) Versorgung von fremden Tieren oder die Kastration von freilebenden Haustieren.
Keine Beschränkung auf das Inland
Anders als beim Natur- und Landschaftsschutz ist die Steuerbegünstigung des Tierschutzes nicht aus das Inland beschränkt. Jede Organisation, die den Tierschutz im Ausland verfolgt oder Tiere von dort nach Deutschland vermittelt, kann gemeinnützig sein. Problematisch ist allenfalls die steuerliche Zuordnung der entgeltlichen Tiervermittlung (siehe unten).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig