Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Weniger Bürokratie im Vereinssteuerrecht: Bundesratsinitiative

    | Das Bayerische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beschlossen. Gefordert werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht. |

     

    Das sind u. a.

    • die Abschaffung der Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung,
    • die Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 55.000 Euro und die Einführung einer durchschnittlichen Dreijahresbetrachtung dieser Freigrenze,
    • eine pauschale Aufwandsentschädigung für Helfer bei Vereinsfesten,
    • eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 1.000 Euro und des Übungsleiterfreibetrags auf 3.500 Euro,
    • die Einführung eines Steuerabzugs für unentgeltlich tätige Funktionäre oder Helfer im Verein in Höhe von 420 Euro,
    • eine Anhebung der Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug von derzeit 45.000 Euro auf 55.000.

     

    Wichtig | Die Abschaffung des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung hat bereits Eingang in den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetz gefunden (Abruf-Nr. 242876). Mehr dazu lesen Sie auch auf den Seiten 4 bis 7 dieser Ausgabe.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 2 | ID 50108011