· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Zeitpunkt für die Erhöhung der Freibeträge weiterhin unklar
| Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts lassen weiter auf sich warten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung lediglich bestätigt, dass sie die Änderungsvorschläge noch prüft und das BMF steuerliche Handlungsbedarfe für eine Gesetzesinitiative erarbeitet. |
Aus der Antwort (BtDrs 19/11313 vom 02.07.2019, Abruf-Nr. 209944) ist ersichtlich, dass folgende Änderungen geplant sind:
- Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.000 Euro und des Ehrenamtsfreibetrags auf 840 Euro
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