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AEAO: BMF setzt Neuerungen aus Jahressteuergesetz 2020 um
| Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) aktualisiert und darin mitgeteilt, wie es die ‒ für gemeinnützige Organisationen relevanten ‒ Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 konkret umsetzt. Mit besonderer Spanunng erwartet wurden die Aussagen des BMF zu den Neuerungen in § 57 AO bzgl. der Förderung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen. |
Wichtig | Die Redaktion des VB VereinsBrief ist dabei, das zwölfseitige Schreiben für Sie auszuwerten. Die entsprechenden Informationen erwarten Sie dann in der September-Ausgabe von VB. Eilige Leser finden das BMF-Schreiben hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2