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Vereinsrechtsreform: Normenkontrollrat mit guten Vorschlägen
| Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat eine 190-seitige Studie zur „Entbürokratisierung bei Vereinen und Ehrenamtn“ veröffentlicht. Sie enthält auch eine Menge guter Vorschläge für die anstehende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. |
Der Band (nachzulesen auf vb.iww.de → Abruf-Nr. 213435) gipfelt in einer Reihe konkreter Empfehlungen, wie der Gesetzgeber Vereine und Ehrenamtler auch steuerlich besser fördern könnte. Maßnahmen sind z. B.
- den Freibetrag bei der Künstlersozialabgabe auf 900 Euro erhöhen,
- die Übungsleiterpauschale auf 4.500 Euro erhöhen und dynamisieren,
- die Ehrenamtspauschale auf 1.000 Euro erhöhen und dynamisieren,
- den Zeitrahmen für Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten beim Mindestlohn für gemeinnützige Vereine auf einen Monat verlängern,
- die Besteuerungsgrenze bei der Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer bei Vereinen auf 45.000 Euro und den Freibetrag auf 10.000 Euro anheben,
- bei der Besteuerungsgrenze der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer eine Drei-Jahres-Betrachtung einführen,
- gemeinnützige Vereine bei Vereinsfusionen von der Grunderwerbsteuer befreien und vieles andere mehr.
Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 1 | ID 45708800