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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht

    Vereinsrechtstag 2020: Kein Durchbruch bei Vereinsrechtsreform

    | Die für 2020 angekündigte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts steht noch in den Sternen. Während der Bundesrat Druck macht, tritt das BMF als Bremser auf. So fasste Prof. Dr. Rainer Hüttemann den Stand der Dinge beim 5. Vereinsrechtstag am 21.02.2020 in Frankfurt a. M. zusammen. |

     

    Hüttemann betonte, dass die Finanzminister der Länder bei ihrem Treffen am 30.01.2020 erst wieder bekräftigt hätten, welch hohe Priorität sie einer zeitnahen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zumessen. Anscheinend gebe es aber zwischen der SPD und der Union einen ungeklärten Punkt, der die Vorlage eines Referentenentwurfs verhindere. Man sei völlig überkreuz, in welcher Form man das Attac-Urteil des BFH in Gesetzesform gießen solle.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 3 | ID 46381469