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  • 26.06.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht

    Verstoß gegen satzungsmäßige Vermögensbindung: Wie lange zurück kann Gemeinnützigkeit entzogen werden?

    | Ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung einer gemeinnützigen Körperschaft kann zur rückwirkenden Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 25.10.2023 (Az. 3 K 483/17, Abruf-Nr. 242168 ) entschieden. In der Revision, die der Verein beim BFH eingelegt hat, geht es jetzt darum, wie lange zurück die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann. |