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CDU/CSU-Fraktion: Neuer Anlauf für „Ehrenamtsgesetz 2021“
| Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen. Dazu hat sie ein durchaus ambitioniertes Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ veröffentlicht. |
Dieses „Ehrenamtsgesetz 2021“ speist sich ‒ soweit ersichtlich ‒ aus den diversen Bundesratsinitiativen und dem Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg „Entbürokratisierung bei Vereinen und Ehrenamt“ (vb.iww.de → Abruf-Nr. 213435). Es fordert u. a.
- die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 auf 3.000 Euro bzw. der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro,
- die Anpassung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro pro Jahr,
- die Anhebung der Freigrenze „bezahlter Sportler“ von 400 auf 450 Euro,
- die bundeseinheitliche Anhebung der Freigrenze für Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder auf 60 Euro,
- die Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Vereine,
- eine Klarstellung der Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und vieles mehr.
FAZIT | Diese Gesetzesinitiative greift „tiefer in die Speichen“ als alle anderen zuvor. Sie sei Ihnen deshalb zur Lektüre empfohlen. Das zehnseitige Dokument für ein „Ehrenamtsgesetz 2021“ finden Sie auf vb.iww.de → Abruf-Nr. 216353. |