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Ehrenamtsförderung und Gemeinnützigkeit: Neue Anläufe
| In punkto „Gesetzgebung“ gibt es neue Nachrichten: Die Länderfinanzminister wollen bis spätestens Ende des Jahres ein neues „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ auf den Weg bringen. Und Brandenburg unterstützt die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und deren Ziel, in der AO die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch politisch ausgerichtete zivilgesellschaftliche Organisationen gemeinnützig sein können. |
- Neues Ehrenamtsstärkungsgesetz: Die Länderfinanzminister haben auf ihrer Jahrestagung am 23.05.2019 (einmal mehr) die Bundesregierung aufgefordert, das Ehrenamt besser zu fördern. U. a. sollen Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag erhöht werden. Das BMF sei „aufgeschlossen“, so die zuständige Staatssekretärin Lambrecht.
- Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen: Die Initiative geht zurück auf das negative Attac-Urteil des BFH (vom 10.01.2019, Az. V R 60/17, Abruf-Nr. 207481, VB 4/2019, Seite 12 → Abruf-Nr. 45819643). Es tangiert auch andere Organisationen. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ fordert deshalb, dass das BMF kurzfristig den AEAO überarbeitet und in der AO auch die politische Willensbildung als gemeinnützig anerkennt. Das FinMin Brandenburg unterstützt den Antrag (www.iww.de/s2755).
Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 3 | ID 45949023