· Fachbeitrag · Praxisfall
Aufmerksamkeiten und Repräsentationskosten: Was schadet der Gemeinnützigkeit?
| Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält ein strenges Verbot von unentgeltlichen Zuwendungen. Nicht in jedem Fall sind solche Leistungen aber problematisch. |
Frage: Unser Schulträgerverein veranstaltet jährlich einen Tag der offenen Tür, bei dem die Besucher und Mitglieder kostenlos Kaffee, Kuchen und kleine Snacks bekommen. Ein Mitglied hat Bedenken bzgl. der Gemeinnützigkeit. Ist das tatsächlich problematisch, spielt hier die 40-Euro-Grenze eine Rolle?
Antwort: Wie bei allen Ausgaben kommt es darauf an, ob sie durch die satzungsmäßige Vereinstätigkeit veranlasst und in der Höhe angemessen sind.
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