· Fachbeitrag · Praxisfall
Überlassung von Sportkleidung an Mitglieder
| Dass Sportvereine für ihre Mitglieder Sportkleidung anschaffen, ist gängig. Häufig gibt es aber Unsicherheiten bei der steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung. |
Frage: Bisher war es bei uns Usus, dass die Mitglieder ihre Sportkleidung selbst gekauft haben (wir haben nur die Bestellung organisiert). Gibt es Bedenken, wenn der Verein die Kleidung zahlt und den Mitgliedern kostenlos überlässt oder ist das nur im Rahmen der 40-Euro-Grenze erlaubt? Wie sieht es steuerlich aus, wenn wir die Kleidung an die Mitglieder verkaufen?
Unsere Antwort: Soweit die Sportkleidung nur für den Verein genutzt wird, ist die kostenlose Überlassung an Mitglieder unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Der Verkauf ist aber in aller Regel ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
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