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  • · Nachricht · Ukrainehilfe

    Unterstützung im Ukraine-Krieg: BMF verlängert Erleichterungsregelungen

    | Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert. |

     

    Die Regelungen (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 ‒ S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302) umfassen insbesondere

    • den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen auf Sonderkonten und Treuhandkonten gemeinnütziger Einrichtungen,
    • die direkte Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe durch Organisationen ohne einschlägige Satzungszwecke,
    • die Behandlung der entgeltlichen Bereitstellung von Leistungen für die Flüchtlingshilfe als Zweckbetrieb,
    • die Begünstigung von Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Spenden aus dem Betriebsvermögen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Hilfe für die Ukraine durch gemeinnützige und andere Organisationen: BMF nimmt Stellung“, VB 4/2022, Seite 3 → Abruf-Nr. 48123290
    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 2 | ID 50270745