· Nachricht · Ukrainehilfe
Unterstützung im Ukraine-Krieg: BMF verlängert Erleichterungsregelungen
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert. |
Die Regelungen (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 ‒ S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302) umfassen insbesondere
- den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen auf Sonderkonten und Treuhandkonten gemeinnütziger Einrichtungen,
- die direkte Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe durch Organisationen ohne einschlägige Satzungszwecke,
- die Behandlung der entgeltlichen Bereitstellung von Leistungen für die Flüchtlingshilfe als Zweckbetrieb,
- die Begünstigung von Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Spenden aus dem Betriebsvermögen.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Hilfe für die Ukraine durch gemeinnützige und andere Organisationen: BMF nimmt Stellung“, VB 4/2022, Seite 3 → Abruf-Nr. 48123290
Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 2 | ID 50270745