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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

    Vereinsgaststätte als „Nebenzweckbetrieb“: Richtig finanzieren und Gemeinnützigkeit wahren

    | Die Vereinsgaststätte ist eigentlich ein „Mittelerwirtschaftungsbetrieb“, soll dem Verein also Erträge bringen. In vielen Vereinen erfüllt sie aber auch „Nebenzwecke“, etwa einen Ort für geselliges Beisammensein zu bilden oder das Vereinsgelände für Besucher attraktiver zu machen. Das kann Probleme mit der Gemeinnnützigkeit aufwerfen. Vor allem, wenn die Mittelausstattung der Gaststätte nicht gemeinnützigkeitskonform oder ihre Ertragssituation unbefriedigend ist. Lernen Sie deshalb die Knackpunkte des „Nebenzweckbetriebs Vereinsgaststätte“ kennen und steuern Sie gegen. |

    Vorgaben für Finanzierung und Betrieb

    Aus dem Mittelbindungsgrundsatz (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) ergeben sich zwei Vorgaben für die Finanzierung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (= nicht begünstigter Tätigkeiten):

     

    • Ihr Verein darf keine Mittel langfristig in steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe investieren, die er zeitnah verwenden muss.