· Fachbeitrag · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Vereinsgaststätte als „Nebenzweckbetrieb“: Richtig finanzieren und Gemeinnützigkeit wahren
| Die Vereinsgaststätte ist eigentlich ein „Mittelerwirtschaftungsbetrieb“, soll dem Verein also Erträge bringen. In vielen Vereinen erfüllt sie aber auch „Nebenzwecke“, etwa einen Ort für geselliges Beisammensein zu bilden oder das Vereinsgelände für Besucher attraktiver zu machen. Das kann Probleme mit der Gemeinnnützigkeit aufwerfen. Vor allem, wenn die Mittelausstattung der Gaststätte nicht gemeinnützigkeitskonform oder ihre Ertragssituation unbefriedigend ist. Lernen Sie deshalb die Knackpunkte des „Nebenzweckbetriebs Vereinsgaststätte“ kennen und steuern Sie gegen. |
Vorgaben für Finanzierung und Betrieb
Aus dem Mittelbindungsgrundsatz (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) ergeben sich zwei Vorgaben für die Finanzierung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (= nicht begünstigter Tätigkeiten):
- Ihr Verein darf keine Mittel langfristig in steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe investieren, die er zeitnah verwenden muss.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig