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  • · Nachricht · Zweckbetriebe

    Vermittlung herrenloser Tiere aus dem Ausland ist begünstigt

    | Vermittelt ein gemeinnütziger Tierschutzverein herrenlose Tiere aus dem Ausland nach Deutschland, fallen die Schutzgebühren in den Zweckbetrieb und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Diese Auffassung vertritt das FG Nürnberg. |

     

    Das FG sah die drei Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nach § 65 AO als erfüllt an (FG Nürnberg, Urteil vom 21.01.2020, Az. 2 K 114/19, Abruf-Nr. 214334):

    • 1. Die Vermittlung herrenloser Tiere diente den Tierschutzzwecken.