· Nachricht · Zweckbetriebe
Vermittlung herrenloser Tiere aus dem Ausland ist begünstigt
| Vermittelt ein gemeinnütziger Tierschutzverein herrenlose Tiere aus dem Ausland nach Deutschland, fallen die Schutzgebühren in den Zweckbetrieb und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Diese Auffassung vertritt das FG Nürnberg. |
Das FG sah die drei Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nach § 65 AO als erfüllt an (FG Nürnberg, Urteil vom 21.01.2020, Az. 2 K 114/19, Abruf-Nr. 214334):
- 1. Die Vermittlung herrenloser Tiere diente den Tierschutzzwecken.
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