16.05.2012 · IWW-Abrufnummer 121500
Kammergericht Berlin: Beschluss vom 30.01.2012 – 25 W 78/11
1. Zur Amtslöschung einer unzulässigen Löschung gemäß § 395 FamFG im Vereinsregister.
2. Die Bestellung eines Vereinsvorstandes endet automatisch mit Ablauf der satzungsmäßig festgelegten Bestellungsfrist.
3. Eine Global- oder Block-Vorstandswahl ist nur zulässig, wenn die Satzung dies ausdrücklich zulässt.
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RechtsgebietFamFGVorschriften§ 395 FamFG