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  • 03.11.2011 · IWW-Abrufnummer 113551

    Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main: Verfügung vom 04.03.2011 – S 7179 A - 47 - St 112


    Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
    USt-Kartei § 4 Fach S 7179 Karte 13

    Rundvfg. vom 04.03.2011 - S 7179 A - 47 - St 112

    HMdF-Erlass vom 18.02.2011 - S 7179 A - 034 - II 52
    Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte

    Die Frage, ob für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und Nr. 22 UStG in Betracht kommen kann, war Gegenstand der Erörterung der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.

    Nach dem Ergebnis der Erörterungen stellen die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen von Bildungseinrichtungen grundsätzlich keine mit einer Bildungsleistung eng verbundenen Umsätze i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dar. Sie können daher nicht in richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG umsatzsteuerfrei sein. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungsleistungen ohne Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Unterkunfts- und/oder Verpflegungsleistungen angeboten werden.
    § 4 Nr. 23 UStG bleibt hiervon unberührt.