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  • 16.05.2012 · IWW-Abrufnummer 121500

    Kammergericht Berlin: Beschluss vom 30.01.2012 – 25 W 78/11

    1. Zur Amtslöschung einer unzulässigen Löschung gemäß § 395 FamFG im Vereinsregister.

    2. Die Bestellung eines Vereinsvorstandes endet automatisch mit Ablauf der satzungsmäßig festgelegten Bestellungsfrist.

    3. Eine Global- oder Block-Vorstandswahl ist nur zulässig, wenn die Satzung dies ausdrücklich zulässt.


    Hier können Sie den Beschluss herunterladen:


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    RechtsgebietFamFGVorschriften§ 395 FamFG