31.01.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Satzung darf keine nicht begünstigten Zwecke enthalten
| Die Satzungszwecke einer gemeinnützigen Einrichtung dürfen keine nicht steuerbegünstigten Nebentätigkeiten umfassen, auch wenn diese im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung unschädlich sind. Das hat der BFH klargestellt. |
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