· Fachbeitrag · Mitgliederversammlung
So müssen Satzungsregelungen zur nachträglichen Änderung der Tagesordnung aussehen
| Regelungen in Vereinssatzungen zur nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind oft unzureichend. Vereinsvorstände sind deshalb gut beraten, die Satzungsregelung ihres Vereins auf den Prüfstand zu stellen. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass Beschlüsse in Mitgliederversammlungen wegen eines formalen Mangels erfolgreich angefochten werden. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Jena. |
Die gesetzliche Regelung
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind nur dann gültig, wenn der „Gegenstand der Beschlussfassung“ bei der Einberufung der Mitgliederversammlung benannt wurde (§ 32 Abs. 1 BGB).
Zwei Bedingungen für gültige Beschlüsse in der Mitgliederversammlung
Es gibt also zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:
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