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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Mitgliederversammlung: Welche Vertretungsregelungen gelten bei juristischen Personen?

    | Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Bei natürlichen Personen gibt es hier keine Unklarheiten. Anders bei juristischen Personen. Hier liegt das Teilnahmerecht beim gesetzlichen Vertreter, der auch aus mehreren Personen bestehen kann. |

     

    Frage: In unserem Verein sind neben natürlichen Personen auch eine Reihe von Vereinen, eine GmbH und die Gemeinde Mitglieder. Wiederholt kam es zu Streitigkeiten über die Frage, wer an der Mitgliederversammlung (MV) teilnehmen darf. Insbesondere, weil Vereine und Gemeinde zum Teil mit mehreren und wechselnden Vertretern anwesend waren und mehrfach zu Wort kamen.

     

    Unsere Antwort: Bei juristischen Personen kann die gesetzliche Vertretung aus mehreren Personen bestehen, die alle an der MV teilnehmen dürfen. Die Mitgliedschaftsrechte stehen ihnen aber jeweils nur einmal zu.