· Fachbeitrag · Praxisfall
Müssen nicht mehr ausgeübte Zwecke aus der Satzung gestrichen werden?
| Nicht wenige Vereine haben bei der Gründung Zwecke in die Satzung geschrieben, die sie nie ausgeübt oder seit Jahren aufgegeben haben. Häufig monieren Finanzämter das. |
Frage: Unser Verein hat als tatsächlichen Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dazu veranstalten wir Kurse und Beratungen zum Thema gesunde Ernährung. Laut unserer Satzung verfolgen wir aber auch mildtätige Zwecke (es ging hier ursprünglich um Menschen mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen). Weil wir in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr tätig sind, verlangt das Finanzamt jetzt die Streichung dieses Satzungszwecks. Kann es uns die Gemeinnützigkeit entziehen, wenn wir das nicht tun?
Antwort: Eine gesetzliche Grundlage für die Forderung des Finanzamts gibt es nicht. Weil die Zweckänderung in der Regel nur schwer durchzuführen ist, wird sich der Verein weigern können.
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