· Fachbeitrag · Praxisfall
Strafzahlungen in Geld statt Arbeitsleistungen?
| In manchen Vereinen sind Arbeitsleistungen als Beitragspflichten geregelt. Den Arbeitseinsatz tatsächlich bei den Mitgliedern einzufordern, gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Eine entsprechende Satzungsgestaltung kann hier Abhilfe schaffen. |
Frage: Die Satzung unseres Waldkindergartenvereins verlangt von den Mitgliedern neben einem Geldbeitrag auch einen Arbeitseinsatz von 15 Stunden im Jahr. Allerdings leistet nur ein Teil der Mitglieder diese Arbeitsstunden tatsächlich. Diese Leistungen einzufordern, ist naturgemäß schwierig. Können wir von den „Drückebergern“ stattdessen höhere Geldbeträge erheben?
Unsere Antwort: Eine solche Ersetzung einer Beitragsart durch eine andere kann nur per Satzung verpflichtend geregelt werden.
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