· Fachbeitrag · Praxisfall
Umwandlung eines rechtsfähigen in einen nicht rechtsfähigen Verein: Folgen richtig abwägen
| Der eingetragene Verein ist nicht immer die optimale Rechtsform. Es gibt Fälle, in denen die Eintragung nachteilig ist. Die Löschung führt zwar dazu, dass der Verein die Rechtsfähigkeit verliert. Das ist aber nicht so schlimm. |
Frage: Aus verschiedenen Gründen wollen wir unseren Verein aus dem Vereinsregister löschen lassen und ihn als nicht eingetragenen Verein weiterführen. Nun wurden wir vom Notar darauf hingewiesen, dass mit der Löschung zwingend die Auflösung des Vereins einhergehen würde. Stimmt das und was müssen wir sonst beachten? Hat das Folgen für die Gemeinnützigkeit?
Antwort: Der Notar hätte nur in einem Sonderfall recht. Macht die Satzung keine besonderen Vorgaben, und halten Sie die Formalien ein, besteht Ihr Verein aber auch nach der Aufgabe der Rechtsfähigkeit fort.
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