· Fachbeitrag · Satzung
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Satzungsgestaltung
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Eine der wesentlichen Lehren, die wir aus der Corona-Krise für Vereine mitnehmen, ist, dass unsere Satzungen dringend überarbeitet werden müssen. Gerade durch den Lockdown haben Vereine gesehen, dass die Satzung hier teilweise zu erheblichen Problemen geführt hat. Im Blickpunkt stehen vor allem die Themen „Mitgliederversammlung“ und „Vorstand“. |
Die Termine für die Mitgliederversammlung
Der Lockdown brachte die meisten Probleme im Bereich der Mitgliederversammlung. Zu Beginn der Pandemie waren zahlreiche Mitgliederversammlungen schon terminiert und mussten „in letzter Minute“ abgesagt werden. Die Folge war, dass der jeweilige Vorstand sich satzungswidrig verhielt.
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In der Satzung ist vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung „mindestens einmal jährlich stattfinden muss“ oder dass sie „im ersten Quartal stattfinden muss“. Es liegt ein Satzungsverstoß vor, wenn der Vorstand aufgrund des Lockdowns eine für den 21.03.2020 angesetzte Mitgliederversammlung abgesagt hat und diese Versammlung 2020 auch nicht mehr durchgeführt werden kann. |
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