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  • · Fachbeitrag · Satzung

    Die Satzungsgestaltung im Verein (Teil 1): Der rechtliche Rahmen

    | Jeder Verein muss eine Satzung haben. Vereine genießen aber sehr viel Freiheit bei deren Gestaltung. Sie können die Satzung auf ihre Bedürfnisse und Zielsetzungen zuschneiden und sie ‒ wenn sich die Rahmenbedingungen ändern ‒ auch entsprechend anpassen. Die Bedeutung der Vereinssatzung für die praktische Vereinsorganisation ist deshalb kaum zu unterschätzen. VB bespielt deshalb in einer Beitragsreihe alle Themen, die über die Satzungsgestaltung i. S. v. Verein und Vorstand geregelt werden und unterlegt das mit Vorschlägen für Musterklauseln. Los geht es mit dem rechtlichen Rahmen. |

    Der rechtliche Rahmen: Satzungsautonomie

    Grundsätzlich genießen Vereine sehr viel Freiheit bei der Gestaltung ihrer Satzungen. Diese Freiheit ist allerdings nicht unbegrenzt. Es gibt konkrete Beschränkungen durch die gesetzlichen Regelungen des BGB-Vereinsrechts und deren Auslegung durch die Rechtsprechung, die sich im Begriff der „Satzungsautonomie“ niederschlagen. Sie meint die weitgehende Freiheit, Rechte und Pflichten der Mitglieder nach eigenen Maßgaben zu regeln.

     

    Zivilrechtlich ergibt sie sich auf § 25 BGB, wonach die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins durch die Vereinssatzung bestimmt wird ‒ soweit sie nicht auf den einschlägigen BGB-Vorschriften beruht.