· Fachbeitrag · Satzung
Satzungsgestaltung (Teil 2): Das Stimmrecht als Bestandteil der Mitgliederrechte und -pflichten
| Die Bedeutung der Vereinssatzung für die praktische Vereinsorganisation ist kaum zu unterschätzen. Die VB-Beitragsreihe zeigt die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. In Teil 2 geht es darum, wie Sie durch entsprechende Satzungsklauseln das Stimmrecht im Verein gestalten können. |
Die verschiedenen Arten von Mitgliederrechten
Mitgliederrechte sind Rechte, die sich aus dem Rechtsverhältnis von Verein und Mitglied ergeben. Sie sind zum einen gesetzlich geregelt. Zum anderen kann aber auch die Satzung einzelnen Mitgliedern oder Mitgliedergruppen besondere Rechte einräumen. Zu den Mitgliederrechten gehören insbesondere Mitverwaltungsrechte wie die Teilnahme an der Mitgliederversammlung, das Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts.
Gesetzlich geregelt sind daneben auch Schutzrechte, insbesondere das Minderheitenbegehren und der Austritt aus dem Verein (mit Begrenzung der Austrittsfrist). Auch die Einsicht in die Mitgliederliste gehört dazu, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
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